Die vom Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Lutz Heilmann erwirkte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Lübeck, die dem Wikimedia e.V. verbot, auf die amerikanische Internetadresse der Wikipedia weiterzuleiten, wurde mittlerweile wieder aufgehoben, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Bereits am Sonntag, den 16.11.2008, erklärte der Abgeordnete über die Pressestelle der Linkspartei, dass er seine durchgesetzte Sperrung jedoch nicht mehr aufrechterhalte. Die Weiterleitung konnte daher wieder aktiviert werden. "Nachdem die falschen, ehrabschneidenden und deshalb mein Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte weitgehend aus dem entsprechenden Artikel entfernt wurden, habe ich gegenüber dem Wikimedia e.V. erklärt, dass ich keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde und die Weiterleitung auf die Wikipedia-Inhalte ... wieder geschaltet werden kann", ließ Lutz Heilmann erklären.
Der genaue Wortlaut des Beschlusses des Landgerichts Lübeck vom 13.11.2008 ist noch unbekannt. Unklar ist, ob wirklich die gesamte Website von Wikipedia abgeschaltet werden musste oder ob möglicherweise die Deaktivierung einzelner Teilbereiche ausgereicht hätte.
Für den Antragsteller war der Rechtsstreit eher ein Debakel, denn es kam der klassische "Streisand-Effekt" zum Tragen: Der Rechtsstreit sorgte für eine weite Verbreitung der Informationen, die eigentlich unterbunden werden sollten. So lasen vor dem Rechtsstreit lediglich einige Dutzend Personen täglich den Wikipedia-Artikel, am Wochenende wurde er über eine halbe Million Mal angeklickt. Laut kress.de v. 17.11.2008 gehörten zu den strittigen Passagen des Rechtsstreits Spekulationen über angebliche innerparteiliche Konflikte Heilmanns und angebliche Verwicklungen des Abgeordneten in einen Sexversand.
Quelle: Jens O. Brelle Anwalt für Medienfragen, art-lawyer.de